
Küchenpannen: So retten Sie Ihr Essen!
Ups, einmal nicht aufgepasst und der Braten ist angebrannt? Diese und andere Küchenpannen können häufig wieder ausgebügelt werden. Wie Sie Ihr Essen retten können, verraten Ihnen unsere Tricks.
Durch den hohen Anteil an Fett ist Adventsgebäck lange haltbar. Gut aufbewahren lassen sich Plätzchen, Stollen, Früchtebrot, Honig- und Lebkuchen in Blech- und Plastikbehältern. Lagert man sie nicht gut verschlossen, verlieren sie an Aroma. Wer Backwerk verschenkt, sollte es in einen fest schließenden Plastikbeutel packen, denn an der Luft wird Knuspriges schneller weich und Weiches schneller hart. Tipp: Zimtsterne und Lebkuchen bleiben länger weich, wenn man einen Apfelschnitz mit in die Keksdose legt, da dieser Feuchtigkeit abgibt.
Plätzchen lagert man am besten bei Zimmertemperatur in der Dose. Je nach Sorte lassen sie sich unterschiedlich lange aufbewahren. Florentiner schmecken etwa eine Woche unverändert lecker, Vanillekipferl, Spitzbuben und Heidesand rund drei Wochen und Zimtsterne etwa einen Monat.
Lebkuchen, Honigkuchen und Früchtebrot lassen sich bei Temperaturen um die 17 °C in einer Dose bis zu acht Wochen aufbewahren. Auch Stollen mag es kühl und dunkel. Heizungsluft ist Gift für die süßen Leckereien. In ein Leintuch gewickelt und in einer Blechdose aufbewahrt bleibt das Gebäck länger weich. Wer keinen großen Behälter besitzt, kann sich mit Alufolie behelfen. So halten Stollen gut drei Monate.
Fast jedem Hobbybäcker sind Plätzchen schon einmal angebrannt. Verbrannte Stellen sollte man auf keinen Fall mitessen. Stattdessen kann man sie vorsichtig mit Messer oder Küchenreibe entfernen. Danach Krümel sorgfältig mit dem Pinsel abbürsten. Mit Schokoguss lassen sich die Schnittstellen verdecken. Krümel und Bruch kann man weiterverwenden: Zerkrümelte Plätzchen sind eine leckere Dessertdekoration. Kaputte Biskuitböden eignen sich hervorragend für Schichtdesserts oder Cake-Pops. Und aus zusammengefallenen oder übrig gebliebenen Kuchen kann man leckere Rumpralinen machen.
Gebäck lässt sich meist problemlos für ein bis drei Monate einfrieren – und zwar am besten in kleinen Portionen, dann taut es schneller auf. Dazu sollten Sie die Plätzchen unbedingt aus der Verpackung nehmen, damit sie nicht im Kondenswasser matschig werden. Makronen gehören allerdings nicht in den Tiefkühler, weil sie dort zäh werden.
Es empfiehlt sich, alle genannten Backzutaten trocken und dunkel im Vorratsregal zu lagern. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sollte man anhand von Aussehen, Geruch und Geschmack prüfen, ob das Lebensmittel nicht doch noch verwertbar ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt aus, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die spezifischen Eigenschaften eines Produkts garantiert. Es ist kein Verfalls- und damit also kein Wegwerfdatum.
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