Erste, zweite, dritte Zähne …

Unsere Zähne begleiten uns fast unser ganzes Leben. Sie sind bereits vor der Geburt im Kiefer angelegt und bereiten jungen Eltern schlaflose Nächte, wenn ihr Baby zu zahnen beginnt. Weiter geht es mit lustigen Fotos und Begebenheiten, wenn die Milchzähne den bleibenden Zähnen Platz machen und ausfallen. Und mit zunehmendem Alter werden die Gespräche beim halbjährlichen Zahnarztbesuch intensiver, bis schließlich irgendwann eine Krone, ein Zahnimplantat oder ein Gebiss angepasst werden muss.

Kostendeckung durch die Krankenkassen nicht immer vollständig

Kieferorthopäde, bestimmte Zahnfüllungen, Zahnreinigungen, Kronen ... – all diese Leistungen von Zahnarzt, Zahntechniker oder Kieferorthopäde werden nicht zu hundert Prozent von den Krankenkassen übernommen. Da ist dann noch das Bonusheft, das vielleicht noch für ein paar Prozente gut ist. Denn die regelmäßige Inspektion der Zähne wird belohnt.

Die Kosten bei einer Zahnbehandlung, die die krankenversicherten Patienten selbst zahlen müssen, können schnell mal vierstellig werden. Wer dann eine faire Zahnzusatzversicherung hat, kann sich glücklich schätzen. Denn auch wenn eine Versicherung mit monatlichen Kosten verbunden ist, sind die Beiträge niedrig im Verhältnis zu den Beträgen, die eine Zahnbehandlung mit sich bringen kann.


Es spart, wer sich früh versichert

Wie hoch der Versicherungsbeitrag ist, kann man beispielsweise bei da-direkt.de schnell ausrechnen lassen. Hier gibt man den Namen und das Geburtsdatum des Kindes oder der erwachsenen Person an und wie man über die Beiträge informiert werden möchte. In kurzer Zeit erhält man dann die entsprechenden Informationen. Einfacher geht es nicht!

Alles abgedeckt!

Bei einer Zahnzusatzversicherung werden fast alle Leistungen rund um die Zähne zu hundert Prozent erstattet. Für Eltern ist interessant, dass auch kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden, sofern die Kinder eine Zahnzusatzversicherung haben.

Die Kosten für eine Zahnregulierung erstrecken sich meist über mehrere Jahre. Natürlich sind die Praxen entgegenkommend und man kann monatliche Ratenzahlungen vereinbaren. Dabei sollte man aber nicht übersehen, dass da bis zum Abschluss der Behandlung insgesamt schon mal der Betrag für einen Kleinwagen zusammenkommen kann, den man als Familie bezahlen muss – neben dem, was die Krankenkasse übernimmt. Mit einer Zahnzusatzversicherung braucht man sich über diese Kosten keine Gedanken zu machen.

Ähnlich sieht es bei Unfällen oder den berühmten dritten Zähnen aus. Bei einem Unfall sind schnell auch die Zähne betroffen. Aber die Krankenkassen übernehmen nicht alle Behandlungskosten, vor allem, wenn es um optische Korrekturen geht. Eine Zahnzusatzversicherung greift auch hier zu hundert Prozent.

Braucht man eine Brücke oder gleich ein Gebiss, sind dem Zahnarzt von den Krankenkassen her die Hände gebunden. Die Kassen übernehmen nur die Kosten für bestimmte Materialien, und das meist bislang nicht einmal in kompletter Höhe. Hat man eine Zahnzusatzversicherung, sind die Materialien abgedeckt.

Nicht selbst entscheiden, sondern zunächst Kostenvoranschlag einreichen

Aber auch hier gilt, dass man lieber Vorsicht walten lassen sollte. Bevor man alles, was der Zahnarzt empfiehlt, einfach abnickt und ihn machen lässt, sollte er einen Kostenvoranschlag schreiben, den man bei der Krankenkasse und der Zusatzversicherungskasse einreicht. Wenn beide Stellen die Behandlung akzeptieren, kann man entspannt einen Termin beim Zahnarzt buchen.

Quellen und Bildrechte:

  • Foto: Foto von Karolina Kaboompics: www.pexels.com
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