Kreuzfahrten in Corona-Zeiten

Zahlreiche Kreuzfahrtveranstalter in ganz Europa sehen sich aufgrund der Corona-Krise gezwungen, ihre Reisen abzusagen oder zu verschieben. Landausflüge werden geändert oder gestrichen. Bleibt die Frage: Welche Rechte haben die Passagiere? Die neue Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland gibt darüber Aufschluss.

Absage abwarten oder selbst stornieren?

Wurde die bereits zu Jahresbeginn gebuchte Kreuzfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis erstatten. Für Kreuzfahrten, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden, darf er einen Gutschein anbieten. Allerdings entscheidet der Passagier, ob er den Gutschein annimmt oder nicht. Lehnt er ab, steht ihm der komplette Reisepreis zu. Möchte der Veranstalter den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gilt das Gleiche. Wer hingegen selbst storniert, weil er zum Beispiel zu einer Risikogruppe gehört, kann dies bis zum Abreisetag tun, muss aber meist mit hohen Stornogebühren rechnen.


Allgemeine Tipps für Kreuzfahrer

Neben konkreten Antworten auf rechtliche Fragestellungen enthält die Internetseite auch allgemeine Tipps für Kreuzfahrer: welche neuen Regeln in Corona-Zeiten an Bord gelten, welche Einrichtungen und Dienstleistungen an Bord eventuell nicht genutzt werden können und ob man einen COVID-19-Test braucht. Zudem wird erklärt, worauf Passagiere achten müssen, wenn sie von Bord aus nach Hause telefonieren möchten. Das kann über das Schiffsnetz nämlich ziemlich teuer werden.

Kreuzfahrt umbuchen?

Wenn Sie Ihre Kreuzfahrt auf einen späteren Termin umbuchen möchten ist das so, als ob Sie die Reise absagen würden. Daher ist es durchaus möglich, dass Sie Umbuchungsgebühren bezahlen müssen. Schauen Sie in die Vertragsbedingungen und sprechen Sie mit dem Reiseveranstalter. Denn gerade in Corona-Zeiten verhalten sich viele Kreuzfahrtveranstalter kulant.

Nur mit Corona-Test an Bord?

Laut Branchenverband, der Cruise Lines International Association, dürfen Reisende weltweit nur noch an Bord, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Diese Regel gilt für Schiffe ab 250 Passagieren. Bei Schiffen mit einer geringeren Passagierkapazität muss der Kreuzfahrt-Veranstalter entscheiden, ob er einen negativen Covid-19-Test verlangt oder nicht.

Kontaktlose Temperaturmessungen werden auf den meisten Schiffen durchgeführt.

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