Keine Entschädigung bei verspätetem Boarding

Wer zu spät beim Boarding erscheint und deshalb seinen Flug verpasst, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das entschied jetzt das Amtsgericht München in einem Urteil. Auch zusätzliche Kosten, die den Kunden aufgrund der Buchung von Ersatzflügen entstehen, müssen diese selber tragen.

Folgendes war passiert: Das Bordpersonal hatte das Boarding bereits beendet, als die Reisenden um 17:13 Uhr am Gate ankamen. Die offizielle Boarding-Time hatte bereits um 16:55 Uhr geendet. Abgeflogen war das Flugzeug jedoch erst mit kleiner Verspätung um 17:39 Uhr. Durch ihre Klage wollten die Urlauber erreichen, dass sie ihren Ersatzflug zu einem Preis von 1.220 Euro von der Fluggesellschaft erstatten bekommen.

Mit seiner Entscheidung folgt das Amtsgericht München aber einer anderen Ansicht. Wer seinen Flug verpasst *, weil er zu spät zum Boarding erscheint, erhält keinen Schadensersatz. Das Urteil (20.8.2021, Az. 275 C 17530/19) stammt bereits aus dem August, wurde aber erst in diesem Monat veröffentlicht.

Boarding beim Urlaubsflug verpasst

Geklagt hatten zwei Touristen, die es auf dem Weg in den Ägypten-Urlaub nicht so genau mit der Boarding-Zeit genommen hatten. Daddurch konnten sie ihre Reise zu einem Gesamtpreis von 2.732 Euro nicht antreten.

Der Urteil zeigt, dass Passagiere beim Boarding pünktlich sein müssen, wenn sie ihre Reise wie geplant antreten wollen. Selbst wenn es zu Verzögerungen aufgrund von Gepäck oder anderen Problemen beim Boarding kommt, muss die Airline kein bestimmtes Zeitfenster zur Verfügung stellen. Jeder Fluggast ist selber dafür verantwortlich, pünktlich am Gate zu sein. Verpasst er den Flug durch seine Unpünktlichkeit, muss er die Folgen tragen.

Welche Rechte haben Passagiere bei verpassten Flügen?

Bei eigenem Verschulden können verspätete Kunden nur auf die Kulanz der Airline hoffen. Doch normalerweise müssen die Fluggäste die Kosten für ein neues Ticket, die Umbuchung und eventuelle Spesen wegen selbstverschuldetem verspätetem Boarding selber bezahlen. Was Kunden allerdings immer zurückfordern können, sind die Steuern und die Flughafengebühren. Besteigt ein Fluggast das Flugzeug nicht, muss auch die Fluggesellschaft selbst diese Gebühren nicht bezahlen. Sie werden erst fällig, wenn der Passagier tatsächlich reist. Daher können Kunden diese Gebühren auch immer zurückfordern, wenn sie den Flug nicht antreten.

Zustieg möglich bis das Flugzeug startet?

Die Klägerin argumentierte im Prozess, dass die Mitarbeiter der Airline den Zustieg noch gewähren hätten müssen, obwohl die offizielle Boarding-Time bereits überschritten war. Aufgrund von Verzögerungen bei der Verladung des Gepäcks startete das Flugzeug tatsächlich erst 26 Minuten, nachdem die Reisenden am Gate abgewiesen wurden.

Das Gericht urteilt hingegen, dass ein Zustieg nicht garantiert werden muss, wenn das Flugzeug noch am Gate steht. Entscheidend ist die ursprünglich angegebene Zeit bis zum Closing. Eine Verspätung von 18 Minuten spricht nicht dafür, dass sich die Passagiere rechtzeitig zum Gate begeben hätten. Ein genereller Anspruch auf eine solch lange Wartezeit würde zu erheblichen Störungen des Flugverkehrs führen. Wer zu spät kommt, muss damit rechnen, nicht mehr mitgenommen zu werden.

Falls Sie selbst einen Flug wegen verspätetem Boarding verpasst haben oder aus anderen Gründen abgewiesen wurden, empfiehlt sich immer der Gang zu einem Experten. Legal-Tech Dienstleister im Netz bieten ihren Kunden einen einfachen Weg zu einer schnellen Entschädigung. Die Ersteinschätzung ist oft automatisiert und dauert nur wenige Minuten.

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