Flugverspätung: Entschädigung auch für Kinder unter 2

Chaos an den Flughäfen - da ist es gut zu wissen, dass auch Kindern unter zwei Jahren eine Entschädigung zusteht. Dieser juristische Durchbruch hatte das Gesetz in ganz Europa erfolgreich verändert, sodass Eltern bei Verspätungen auch für ihre Kleinkinder Entschädung verlangen können.

Das internationale Portal für Fluggastrechte, AirHelp, hatte einen Rechtsstreit gegen Thomas Cook Scandinavia A/S gewonnen und damit einen neuen EU-Präzedenzfall geschaffen. AirHelp erstritt eine Entschädigung für ein Kind im Alter von unter zwei Jahren, das mit seiner älteren Schwester und seiner Mutter von Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen nach Phuket in Thailand reisen wollte. Ein Jahr nachdem der Fall eröffnet wurde, hat Thomas Cook dem Kind eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro gezahlt. Der Flug war mehrere Stunden verspätet in Thailand angekommen.

Flugzeug mit Kondensstreifen am blauen HimmelSeit Jahren argumentieren die Airlines, dass Kinder im Alter von weniger als zwei Jahren keinen Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung haben, da sie während des Fluges keinen eigenen Sitz nutzen. Allerdings haben AirHelps Anwälte hervorgehoben, dass der Ticketkauf im verhandelten Fall auch für das Kleinkind verpflichtend war. Daher hat es auch den gleichen Anspruch auf eine Entschädigung wie andere Fluggäste.

Dieser juristische Durchbruch hat das Gesetz in ganz Europa erfolgreich verändert. Familien mit Kindern unter zwei Jahren werden erfreut sein zu wissen, dass sie nun bei starken Flugverspätungen, kurzfristigen Flugannullierungen oder einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung auch für ihren Nachwuchs Entschädigungen einfordern können, sofern sie dessen Flugticket ebenfalls bezahlen mussten.

Adrian Kreller, Deutschland Country Manager von AirHelp sagt: “Dieses Gerichtsurteil räumt Kindern im Alter von unter zwei Jahren dieselben Rechte ein wie anderen Personen, die von einer Flugstörung im Rahmen des EU-Rechts betroffen sind. Die Gesetzgebung wird nicht nur für Dänemark bindend sein, sondern Gerichte in ganz Europa beeinflussen.”

Nach EU-Recht stehen Fluggästen, die von Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen betroffen sind, Entschädigungen 250 bis zu 600 Euro zu. Dennoch machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von diesem Recht Gebrauch. Auf www.airhelp.com können Fluggäste prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

1. Die Entschädigung für die betroffene Familie:
Passagier Gesamtkosten für den Urlaub ausgezahlte Entschädigungssumme
Erwachsener: 14.875 DKK (ca. 1999 EUR) 600 EUR
Kind ( > 6 Jahre): 14.775 DKK (ca. 1985 EUR) 600 EUR
Kind ( > 2 Jahre): 300 DKK (ca. 40 EUR) 600 EUR

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