Platz schaffen im Kinderzimmer: Spielzeug und Kinderkleidung einfach online weiterverkaufen
Wer kennt das nicht: Die Kinder sind älter geworden, das Spielzeug ist nicht mehr interessant. Doch es ist immer noch in einem guten Zustand und eigentlich zu schade, um es einfach wegzuwerfen. Dasselbe gilt auch für Kinderkleidung. Wir informieren Sie hier, worauf Sie beim Onlineverkauf achten sollten, ob der Kauf auf Rechnung für Sie eine sinnvolle Alternative sein kann und welche gesetzlichen Regelungen Sie als Privatverkäufer betreffen.
Versandkosten und Verpackungsmaterial
Nachdem einer Ihrer nicht mehr benötigten Gegenstände verbindlich im Internet gekauft wurde, müssen Sie diesen zeitnah verschicken. Dafür ist es wichtig, die Artikel vor dem Einstellen auf den gängigen Plattformen exakt abzuwiegen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Käufer auch wirklich das gesamte Porto bezahlt, und Sie nicht im Endeffekt auf einem Verlustgeschäft sitzen bleiben. Auch die Verpackung ist für Sie als Verkäufer mit Kosten verbunden, bei zerbrechlichen oder elektronischen Artikeln kann der Versicherungsschutz beim Paketversand nur dann vom gewählten Paketdienst garantiert werden, wenn Sie außerdem für eine ausreichend schützende Innenauskleidung Ihrer Sendungen sorgen.
Alle Kosten mit einem Klick vom Käufer bezahlen lassen
Sie können die Bezahlung Ihrer Artikel auf unterschiedliche Art und Weise abwickeln. Am einfachsten ist es für alle Seiten, wenn ein weltweiter Zahlungsdienstleister wie PayPal hinzugezogen wird. In diesem Fall entstehen für Sie als Verkäufer Provisionsgebühren für jeden Verkauf, welche Sie aber in einer Versandkostenpauschale auf den Käufer umlegen können. In diesem Fall können Sie ruhig auch einen Kauf auf Rechnung anbieten, ohne Sorge haben zu müssen, dass Ihre versendeten Waren eventuell nicht bezahlt werden. Ansonsten sollten Sie als Privatperson aber vorsichtig mit dem Angebot einer Bestellung auf Rechnung sein. Bieten Sie Ihren Kaufinteressenten lieber die Option Vorkasse an. Bei dieser Bezahlvariante verschicken Sie die Artikel erst, wenn das Geld auf Ihrem Bankkonto eingegangen ist – der Käufer trägt also das volle Risiko.
Rückgaberecht wie bei gewerblichen Verkäufern?
Sie sollten bei jedem Ihrer online-Verkäufe darauf hinweisen, dass Sie als Privatperson agieren. Ansonsten hat der Käufer Ihrer Waren automatisch ein 14-tägiges Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Es spielt dabei keine Rolle, ob auf Rechnung bestellt wurde, per Vorkasse oder Kreditkarte bezahlt wurde. Besitzen einige Artikel noch den Rest einer gesetzlichen Gewährleistung (Garantie) des Herstellers? Weisen Sie darauf hin und schicken Sie den Kassenbeleg mit, damit dieser Garantieanspruch nicht verfällt. Bieten Sie selbst keine Gewährleistung auf Vollständigkeit oder Funktionalität an, schreiben Sie dies ebenfalls unbedingt in Ihren Anzeigentext. Andernfalls kann der Käufer darauf bestehen und Sie müssen einen unterwegs kaputt gegangenen Gegenstand unter Umständen zurücknehmen.
Ab wann muss ich meine privaten Verkäufe versteuern?
Grundsätzlich sind alle Online-Verkäufe von Privatverkäufern steuerfrei. Hintergrund ist der, dass ein gekaufter Artikel in der Regel nicht mit einer Wertsteigerung verkauft werden kann, sondern vielmehr stets mit Einbußen zu rechnen ist. Wer also seinen Keller, Dachboden und alle Zimmer einmal gründlich entrümpeln möchte, kann alles an gebrauchtem Eigentum über das Internet verkaufen, ohne dies bei den Finanzbehörden anzeigen zu müssen.
Private Verkäufe sind solche Angebote, die auf das Jahr gerechnet einen Maximalbetrag von 600 Euro nicht übersteigen. Nehmen Sie mehr ein oder Sie verkaufen antike Gegenstände aus einer Erbschaft, die mittlerweile deutlich an Wert zugelegt haben, dann müssen Sie ein gewerbliches Verkäuferkonto einrichten und die Einnahmen müssen über ein Gewerbe ordentlich versteuert werden. Eine Gewerbeanmeldung kostet in Deutschland zwischen 15 und 65 Euro, sodass sich dieser Schritt für einige Familien lohnen kann.
Werden selbst hergestellte Waren über das Internet verkauft, brauchen Sie ebenfalls eine eigene Steuernummer. Das können zum Beispiel selbst gestrickte Barbie-Kleider und andere Handarbeiten sein, gemalte Bilder oder selbst genähte Kleidung. Werden die gekauften Materialien für das DIY-Projekt nicht mehr benötigt und deshalb zu einem höheren Preis im Internet angeboten, zählt dies ebenfalls als gewerbliche Handlung und muss entsprechend angemeldet werden.
In der warmen Jahreszeit haben Pullover, Strickjacken und Schals Sommerpause, bleiben in den Schränken oder werden in Kisten verstaut. Doch Kleidung aus tierischen Fasern ungeschützt für längere Zeit im Dunkeln zu lagern, kann im Herbst zu einer bösen Überraschung führen: Fraßlöcher von Motten oder Teppichkäfern. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Wollkleidung davor schützen.
Kennen Sie das auch? In den Bücherregalen stapeln sich die Romane, der Kleiderschrank quillt über und der Keller und Dachboden sind ohnehin gerappelt voll. Doch was tun, alles einfach zusammenkehren und in den Müll schmeißen? Bloß nicht, denn mit vielen Dingen kann man noch richtig Geld machen…