Häusliche Gewalt in Familien: Wo finden Betroffene Hilfe?

Jedes Jahr veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) eine Statistik über die Vorfälle häuslicher Gewalt in Deutschland. Aus dieser geht eindeutig hervor, dass in den meisten Fällen Frauen die Leidtragenden sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Erfahren Sie mehr über häusliche Gewalt und wo Frauen Hilfe bekommen.

Formen häuslicher Gewalt – Was zählt dazu?

Der Begriff der häuslichen Gewalt bezieht sich nicht auf den Tatort, sondern auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer. Das heißt, dass sich die Gewalt gegen Familienmitglieder richtet, beispielsweise gegen die Ehefrau oder sogar die Kinder. Die Übergriffe finden aber nicht ausschließlich innerhalb der eigenen vier Wände statt, sondern können auch in der Öffentlichkeit begangen werden.

Bei den Formen häuslicher Gewalt wird grundsätzlich zwischen körperlicher und seelischer Gewalt unterschieden. In der folgenden Liste finden Sie die jeweils zugehörigen Straftatbestände.

Körperliche Gewalt: leichte, gefährliche oder schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord und Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung

Psychische Misshandlung: Stalking, Bedrohung, Erpressung

Wer ist von Gewalt in Familien betroffen?

Noch immer ist die Frau am häufigsten von Gewalttaten in Familien betroffen. Laut BKA waren im Jahr 2017 zum Beispiel in 98 Prozent der Fälle mit Vergewaltigungen Frauen die Opfer, bei tödlichen Körperverletzungen innerhalb von Beziehungen waren es 75 Prozent. In der Tabelle sehen Sie die Verteilung der Betroffenen in Beziehungen zwischen Männern und Frauen. Darin können Sie sehen, dass auch Männer Opfer von körperlicher sowie seelischer häuslicher Gewalt werden können.

Weibliche Betroffene (in Prozent) im Jahr 2017 Männliche Betroffene (in Prozent) im Jahr 2017
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung 98 2
Bedrohung, Stalking, Nötigung 89 11
Freiheitsberaubung 88 12
Mord und Totschlag 80 20
Körperverletzung mit Todesfolge 75 25

Zwar sind Kinder in der jährlichen Statistik des BKA zur Partnerschaftsgewalt nicht aufgeführt, doch auch die Zahlen der grundsätzlichen Kriminalstatistik belegen, dass die Gewaltverbrechen gegen Kinder von Jahr zu Jahr zunehmen. Dabei kommen die Täter häufig ebenfalls aus dem familiären Umfeld.


Ursachen für häusliche Gewalt

Bei den meisten Übergriffen geht es um Rache, weshalb im Jahr 2017 37,9 Prozent der Verbrechen von Ex-Partnern begangen worden sind. Genauso kommt es aber in funktionierenden Ehen immer wieder zu Gewalttaten, etwa im Zuge von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder auch infolge von Stress.

Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2009 zeigt die Partnerschaftsgewalt dagegen keinen Zusammenhang mit der Bildung oder sozialen Schicht. Zwar seien häufiger junge Frauen Opfer von häuslicher Gewalt, wenn sie keinen Schul- oder Berufsabschluss besitzen, dagegen seien aber ältere Frauen häufiger betroffen, wenn sie höher gebildet sind. Auch die Bildung der gewalttätigen Partner lasse nach der Studie keine Verallgemeinerung zu. 50 Prozent der Täter besaßen einen niedrigen bis mittleren Bildungsabschluss, 37 Prozent einen hohen. Letztere übten eher schwere Gewalt gegen ihre Partnerin aus, wenn deren Bildung gleichwertig oder überlegen war.

Wo finden Opfer Hilfe?

Die meisten Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, trauen sich nicht, diese anzuzeigen oder Hilfe einzufordern. Laut Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey sei davon auszugehen, dass lediglich rund 20 Prozent der Opfer Hilfe suchten. Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt ist daher extrem hoch.

Um den Betroffenen Mut zum Handeln zu machen, wurden von staatlicher Seite zahlreiche Hilfsangebote eingerichtet. Dazu gehören etwa das Hilfetelefon (die Nummer des Hilfetelefons ist 08000 116 016) sowie regionale Familienberatungsstellen. Sowohl weibliche als auch männliche Betroffene sind hier willkommen. Wer sich nicht an die Polizei wenden möchte, kann zudem Hilfe in sogenannten Frauenhäusern bzw. – wenngleich es bisher nur wenige gibt – in entsprechenden Einrichtungen für Männer suchen.

Hört eine körperliche oder auch seelische Misshandlung auch nach der Beendigung der Beziehung nicht auf, kann ein Gewaltschutzverfahren ins Rollen gebracht werden, um Besuchs- und Annäherungsverbote zu erzielen. Auch hierbei unterstützen die Hilfestellen bei Bedarf tatkräftig.

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