
Unfall im Ausland - was tun?
Es geht ganz schnell: Einmal nicht aufgepasst oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verhält sich falsch - und schon ist ein Unfall passiert. Wie verhält man sich im Ausland richtig?
Das Risiko für einen Wildunfall ist in den Monaten Oktober bis Dezember sowie April und Mai besonders hoch. Die Dämmerung ist in Sachen Wildwechsel die gefährlichste Zeit - besonders zwischen 6 und 8 Uhr morgens. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die sogar tödlich enden kann – besonders für Motorradfahrer!
Viele Fahrer sind sich noch dazu unsicher: Was muss ich eigentlich tun, wenn’s kracht? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären wichtige Fragen rund um den Wildunfall.
Keine gute Idee! Zuallererst sollte der Fahrer die Unfallstelle richtig absichern und ein Warndreieck aufstellen. Danach muss umgehend die Polizei informiert werden, denn es besteht Meldepflicht. Meldet der Fahrer den Wildtierunfall nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit – ein saftiges Bußgeld von 5.000 Euro kann fällig werden.
Die Polizei informiert dann auch den zuständigen Förster oder Jäger.
Außerdem: Wer das verletzte Tier einfach zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Folgt eine Anzeige wegen Tierquälerei, drohen ebenfalls hohe Geldstrafen.
Wichtig: Das Forstamt oder die Polizei stellt auch die nötigen Unterlagen aus, damit die Versicherung zahlt.
„Schäden am Fahrzeug können nur über eine bestehende Teil- oder-Vollkaskoversicherung reguliert werden“, erklären die Versicherungsprofis der DVAG.
Achtung: Viele Teilkaskoversicherungen zahlen Schäden am Fahrzeug nur dann, wenn es sich beim Zusammenstoß mit dem fahrenden Auto um sogenanntes Haarwild wie etwa Rehe, Wildschweine oder Füchse handelte, Tiere anderer Kategorien wie etwa Raubvögel, Hunde, Katzen oder Kühe hingegen gehören nicht dazu. Und der Unfall muss nachgewiesen werden.
Deshalb sollten Sie sich unbedingt eine Bescheinigung vom Jäger besorgen. Aber auch andere Beweisdokumente wie Fotos oder Zeugenaussagen sind sinnvoll, um den Unfallhergang zu belegen.
Schäden, die durch Ausweichmanöver entstehen, sind in der Regel keine Wildunfälle. Versicherungsschutz besteht ansonsten nur über eine Vollkaskoversicherung: Sie springt im
Allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Von der Fahrbahn entfernen können Sie bestenfalls kleinere, bereits tote Tiere. Dabei das Tier nur mit Handschuhen anfassen – denn besonders bei wilden Tieren besteht eine hohe Infektionsgefahr wie etwa Tollwut. Auch wenn das Tier auf einer Schnellstraße liegt oder dichter Verkehr herrscht, geht die eigene Sicherheit immer vor.
Achtung bei noch lebenden Tieren: Nicht anfassen und Abstand halten. Wildschweine zum Beispiel können sehr gefährlich werden.
Übrigens: Auch das Wild einfach mitzunehmen, ist verboten. Damit macht man sich der Wilderei schuldig. Auch hier können hohe Geldstrafen fällig werden.