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Neuregelungen 2010: mehr Geld, weniger Steuern

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ImageFrohe Kunde für die Bundesbürger: Dank des zum Jahreswechsel in Kraft getretenem Bürgerentlastungsgesetz gibt es in 2010 zahlreiche Neuregelungen, die sich wohltuend auf jedermanns Finanzlage auswirken. Geringere Steuern sorgen für mehr Geld im Portemonnaie...

Dank zahlreicher gesetzlicher Neuregelungen dürfen sich in 2010 insbesondere Familien und Arbeitnehmer je nach Einkommen auf einige Hundert Euro mehr im Jahr freuen. Denn was nur jeder vierte Bundesbürger weiß: Dass zum Jahreswechsel in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz sorgt für einige Steuererleichterungen – egal ob schon im Januar beim Lohnsteuerabzug oder bei der Veranlagung Ende des Jahres. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kranken- & Pflegeversicherungsbeiträge leichter absetzbar
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können künftig deutlich besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden – ebenso wie die Beiträge für mitversicherte Kinder. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Übersteigen die Krankenkassenbeiträge bestimmte Höchstgrenzen nicht, sind außerdem noch weitere Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung absetzbar. Das ist vor allem für Geringverdiener interessant.

ImageEntlastung und Förderung von Familien mit Kindern
Zusätzlich dürfen sich Familien über eine Anhebung des Kindergeldes um je 20 Euro freuen. Für das erste und das zweite Kind gibt es fortan monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind je 215 Euro. Parallel zur Erhöhung des Kindergeldes sind die Kinderfreibeträge für jedes Kind von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben worden.

Weniger Erbschafts- und Schenkungssteuer
Darüber hinaus sind die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II im Jahr 2010 von 30 – 50 % auf 15 – 43 % abgesenkt worden. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.

Einführung des Faktorverfahrens
Ehegatten zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV haben nun die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Dieser Faktor hat die Wirkung eines steuermindernden Multiplikators. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen (und sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung zu schaffen – besonders für geringer verdienende Ehepartner.

Verbesserte Absetzbarkeit von Unterhaltsaufwendungen
Auch der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte (§ 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes) und ihnen gleichgestellte Personen ist angehoben worden. Und zwar von 7.680 Euro auf 8.004 Euro (ab Veranlagungszeitraum 2010). Zusätzlich sind die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.

Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag ist von bislang 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Alleinstehende und von 15.669 Euro auf 16.009 Euro für Ehepaare angehoben worden. Beim Steuertarif tritt nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 % und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro nun eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.

ImageGemeinsame Abgeltungssteuer bei Ehegatten
Auch Neuerungen bei der Abgeltungsteuer bringt das Jahr 2010. Ab Januar dürfen Banken Verluste aus Kapitalvermögen bei Ehegatten verrechnen. Dafür ist lediglich ein gemeinsamer Freistellungsauftrag zu erteilen. Ist dieser bereits erteilt, ist nichts weiter zu tun. Die Bank verrechnet dann die Verluste aus Kapitalvermögen eines Ehepartners direkt mit Kapitalerträgen des anderen.

Ein schönes Fazit: Mehr Netto vom Brutto!
Nimmt man alle Steuervergünstigungen zusammen, sind in diesem Jahr besonders Familien mit Kindern – abhängig davon, ob beide Elternteile arbeiten oder nur einer – die großen Gewinner und dürfen sich über etliche Hundert Euro mehr freuen. Eine Wohltat für die Urlaubskasse! Doch auch die Anderen werden entlastet: So kann z.B. ein lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 52.500 Euro jährlich und einem monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von rund 300 Euro bis zu 1900 Euro absetzen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz wird er um zusätzlich knapp 800 Euro im Jahr entlastet, das hat das Bundesfinanzministerium errechnet.


Quelle: Bundesfinanzministerium
 

Fotos: 2. Erysipel, 3. Atze Baumann - beide Pixelio