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Wann zum ersten Mal zur Frauenärztin/zum Frauenarzt?
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Irgendwann ist es für jede junge Frau so weit: Der erste Besuch beim Gynäkologen steht an. Viele haben Angst vor diesem Moment, da sie nicht wissen, was sie erwartet. Auch die Eltern sind bei dem Thema oft unsicher: z.B. wenn es darum geht, ab welchem Alter sich die Tochter beim Arzt vorstellen sollte. Bei uns finden Sie ALLE Antworten...
Sie tragen noch häufig Zahnspangen und gehen mit ihren Kuscheltieren ins Bett, daher kommt es für viele Eltern manchmal überraschend, wenn ihre Töchter plötzlich mitten in der Pubertät stecken. Von einem Tag auf den anderen scheinen sie auf einmal einen kleinen Busen zu besitzen, extrem launisch zu sein, ihr Interesse an Jungs zu entdecken und letztendlich auch ihre Menstruationsblutungen zu bekommen. Mit der erwachenden Sexualität tauchen auch viele Fragen auf: Entwickelt sich mein Körper normal, soll ich mir die Pille verschreiben lassen usw. Wenn man innerhalb der Familie offen über dieses Thema sprechen kann, können bereits die Eltern viele Antworten geben. Doch manchmal sind auch diese unsicher, oder der Nachwuchs redet lieber mit einem Fremden über die Dinge, die ihn beschäftigen. Dann ist die Frauenärztin bzw. der Frauenarzt der richtige Ansprechpartner. Angst vor der ersten gynäkologischen Untersuchung muss man keine haben.
Ab welchem Alter man zur Frauenärztin/zum Frauenarzt darf/kann Das Alter spielt keine Rolle! Wenn eine junge Frau das Bedürfnis hat, Fragen in Bezug auf ihren Körper, die Sexualität, Verhütungsmethoden u.a. zu stellen, kann sie zur Frauenärztin/zum Frauenarzt gehen. In der Regel geschieht dies jedoch meist in einem Alter von 14 oder 15 Jahren. Sie kann alleine hingehen, aber natürlich auch in Begleitung, und dabei muss es sich nicht um ein Elternteil handeln! Die meisten Mädels besuchen erstmals die Praxis, um sich die Pille verschreiben zu lassen oder weil sie Probleme mit der Periode, Schmerzen und Blutungsstörungen haben. Manche möchten auch nur beraten werden und haben allgemeine Fragen zur Verhütung.
Wann die Gynäkologin/der Gynäkologe aufgesucht werden muss! Wenn eine junge Frau noch keinen Geschlechtsverkehr hat und sie keine Beschwerden plagen, muss ein Arzt normalerweise nicht aufgesucht werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn folgende Wünsche/Probleme/Zustände vorliegen: - ein verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel, wie z.B. die Pille, wird benötigt - die „Pille danach“ ist erforderlich - sie leidet unter starkem und übelriechendem Ausfluss - es gibt Probleme mit der Regel (z.B. außerreguläre Blutungen, starke Schmerzen usw.) - sie verspürt ein Brennen beim Wasserlassen - sie hat Schmerzen im Unterbauch oder in der Brust - sie leidet unter Juckreiz, Rötungen an der Scheide - es besteht eine mögliche Schwangerschaft - oder wenn die Regelblutungen bislang noch nicht aufgetreten sind, obwohl ein Alter von 16 Jahren bereits erreicht ist
Die Wahl des richtigen Arztes Meistens findet man über Mund-zu-Mund-Propaganda die richtige Gynäkologin bzw. den richtigen Gynäkologen. Das kann der Arzt der Mutter, der Schwester oder der Freundin sein. Sind diese mit ihrem Arzt zufrieden, empfehlen sie ihn oder sie auch gerne weiter. Doch selbst dann, wenn man bei bzw. nach einem Treffen mit dem Arzt feststellt, dass die Chemie einfach nicht stimmt, ist ein Wechsel selbstverständlich jederzeit möglich. Wer das erste Mal einen Frauenarzt aufsuchen will, kann auch spezielle jugendgynäkologische Sprechstunden oder Teenagersprechstunden in verschiedenen Krankenhäusern oder Arztpraxen aufsuchen. Übrigens: Fragen zum Thema sexuelle Aufklärung werden oftmals auch bereits in der Schule oder beim Besuch in einer pro familia-Beratungsstelle beantwortet. Dazu ist dann nicht unbedingt ein Besuch beim Frauenarzt erforderlich. Bei der telefonischen Terminabsprache ist der Hinweis auf den Erstbesuch sinnvoll, da sich dann der Frauenarzt in der Regel mehr Zeit für das Gespräch nimmt. Manchmal ist zudem auch keine Untersuchung erforderlich. Und falls doch, wird die Ärztin/der Arzt sehr vorsichtig vorgehen. Meistens ist sogar eine Sprechstundenhilfe bzw. Assistentin zugegen, damit sich die junge Patientin etwas wohler fühlt.
Medizinische Versorgung ohne Wissen der Eltern & Pille auf Rezept Eltern müssen jetzt tapfer sein, denn ihre minderjährigen Töchter können durchaus ohne ihr Wissen zum Frauenarzt gehen. Während bis zum 14. Lebensjahr ein Arzt den Eltern auf Anfrage Auskunft geben muss, liegt es wiederum im Ermessen des Arztes, ob in bestimmten Situationen die Eltern von ihm informiert werden. Ab dem 16. Lebensjahr hat die junge Frau jedoch ein Anrecht auf absolute Vertraulichkeit! Sogar die verschreibungspflichtige Pille darf der Frauenarzt theoretisch ohne Wissen der Eltern verschreiben. Für unter 14-Jährige wird es dagegen sehr schwierig, ein Rezept für Verhütungsmittel zu bekommen, da Geschlechtsverkehr für unter 14-Jährige in Deutschland laut Gesetz verboten ist. Frauen unter 20 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten verschreibungspflichtige Verhütungsmittel über das Rezept kostenlos in der Apotheke; bei über 18-Jährigen fällt jedoch die übliche Rezeptgebühr an. Trostpflaster für die Eltern: Fallen schwierige Behandlungen oder gar Operationen an und sollte das Leben der Tochter ernsthaft in Gefahr sein, wird der Arzt sich dann aber meistens doch die Zustimmung der Eltern abholen bzw. die Eltern informieren. Ausnahme: Eine 16-Jährige untersagt ihm/ihr dies vehement. Dann ist er an die ärztliche Schweigepflicht gebunden...
Die HPV-Impfung für junge Frauen Selbst wenn ansonsten alles in Ordnung ist, gibt es für junge Frauen durchaus einen weiteren guten Grund den Frauenarzt früh aufzusuchen. Und das ist die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. In Deutschland erkranken jährlich ca. 6200 Frauen daran, und etwa 1700 von ihnen sterben sogar. Gebärmutterhalskrebs ist in Europa die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache junger Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren. Glücklicherweise gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich mit einer Impfung gegen die HPV-Typen 16 und 18, die für die meisten Fälle von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen verantwortlich sind, zu impfen. Sinnvoll ist es, sich vor dem ersten sexuellen Kontakt gegen die Viren impfen zu lassen. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich schon angesteckt hat, am geringsten. Was jedoch nicht heißen soll, dass die Impfung nach dem ersten Geschlechtsverkehr für die Katz ist. Experten empfehlen die Impfung für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Sie wurde bisher 26 Millionen mal weltweit verabreicht und ist genauso sicher wie andere Impfungen. In diesem Alter ist sie übrigens eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Hilfreiche Links: BzgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Online-Beratung für junge Menschen bis 21 Jahre Teenager-Ratgeber - Portal für Jugendliche und Eltern
Fotos: 1. korkey, 2. kaffeeundkuchen - beide Pixelio
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