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Wenn der Kompost zu sehr stinkt...

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ImageDass die persönliche Freiheit nicht immer grenzenlos ist, erfahren viele bereits am eigenen Gartenzaun. Darüber, wie man Lärm definiert oder wann Grillgeruch zur Last wird, scheiden sich manchmal die Geister. Regeln und Gesetze helfen, um so manchen Streit schon im Vorfeld zu vermeiden.


Weil so mancher Nachbarschaftsstreit nicht selten vor dem Kadi landete, gibt es mittlerweile Regeln und Gesetze, die dies vermeiden sollen. Doch nicht immer halten sich die Streithähne an ihnen und regelrechte Kleinkriege werden auch weiterhin auf Kosten der Steuerzahler breit und lang vor Gericht debattiert. Ob man im Recht ist oder nicht, beantworten viele Bücher. Gerade für die Hobbygärtner unter Ihnen sind solche Nachschlagewerke Gold wert. Bei uns präsentieren wir Ihnen eine kleine Auswahl. Doch erst zwei typische Streitfälle...

ImageFrüchte von nebenan
Wem gehören eigentlich die Äpfel, die vom Nachbarbaum auf mein Grundstück herunterfallen?
Da gibt es einen feinen Unterschied. Solange Obst am Baum hängt, gehört es dem Baumbesitzer. Nur ihm steht es zu, Früchte vom Baum zu ernten und dabei für zum Nachbarn herüberhängende Zweige auch z.B. einen Apfelpflücker oder andere Hilfsmittel zu benutzen. Herabgefallenes Obst dagegen gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Früchte liegen, in diesem Fall also Ihnen. Solange die Früchte am Baum hängen, darf der Baumbesitzer allerdings Ihr Grundstück zur Obsternte nicht ohne Ihr Einverständnis betreten. Würden Sie ihm die Erlaubnis verweigern, könnten Sie in aller Ruhe abwarten, bis die Früchte heruntergefallen sind. Erst dann wären Sie rechtmäßiger Besitzer. Sie dürfen aber keinesfalls nachhelfen, indem Sie die Zweige schütteln oder gar die Früchte selber abpflücken. Auch das Abschneiden herüberhängender Fruchtzweige ist nicht ohne weiteres gestattet. Das dürften Sie nur, wenn nachweislich eine erhebliche Störung von ihnen ausginge. Das ist z.B. der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum reife Pflaumen herunterfallen, die viele Wespen anlocken. Wenn Sie unter einer Wespenallergie leiden, würde Sie das in der Nutzung Ihres Grundstücks ganz erheblich beeinträchtigen.

ImageKinderlärm
In unserem Mietshaus spielen Kinder im gemeinschaftlich genutzten Garten immer sehr laut. Dürfen sie wirklich so viel lärmen, wie sie wollen?
Ja, das dürfen sie. Kinderlärm wird von Gesetz wegen nicht als Lärm definiert. Er verursacht bestenfalls Geräusche. Kinder dürfen auch in der Mittagspause laut sein und in Hofeinfahrten und auf Garagenplätzen spielen, solange sie keine Spielgeräte aufstellen oder liegen lassen. Die Anwohner müssen das im Interesse einer kinderfreundlichen Umgebung ebenso wie nächtliches Babygeschrei hinnehmen. Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang von Kindern entsprechen, sind als natürliches Verhalten einzustufen. Selbst wenn sie die Grenzwerte kommunaler Verordnungen überschreiten, kann den Kindern das Spielen und Herumtoben niemand verbieten. Kinderlärm ist auch kein Grund zur Kündigung oder Mietminderung. Von den Nachbarn fordert man in diesem Fall eine „erhöhte Toleranz“. Es gibt aber gewisse Einschränkungen. Die Regeln gelten nur für eigene Kinder, zuzüglich drei Besuchskindern. Der regelmäßige Besuch ganzer Schulklassen überschreitet die gesetzliche Toleranzschwelle erheblich. Eltern sollten Kindern, die Ermahnungen verstehen können, aber dazu anhalten, allgemeine Ruhezeiten von 13-15 Uhr und von 22-7 Uhr zu respektieren.

ImageAus „Quickfinder Gartenpraxis“ von GU (240 Seiten & ca. 120 Farbfotos bzw. –zeichnungen, ISBN 978-3-8338-0195-2, 14,90 Euro). Gegliedert nach Themenbereichen, wie z.B. „Boden & Kompost“, „Pflanzen & Vermehren“, „Krankheiten und Schädlinge“ oder „Alles, was Recht ist“, gibt ein Autorenteam aus fünf Gartenexperten praxisnahe Antworten auf die häufigsten Frage- und Problemstellungen aus dem gärtnerischen Alltag. Innerhalb der einzelnen Kapitel führen alphabetisch sortierte Schlagwörter von A wie „Ameisen“ bis Z wie „Zwiebelblumen treiben nicht aus“ im Nu an des Wurzels Übel, verraten mögliche Ursachen und die geeigneten Abhilfemaßnahmen. Seitenverweise auf ähnliche Fragestellungen und verwandte Themen sowie eine Erklärung der Fachbegriffe im Glossar runden den umfassenden Praxisteil ab.

Weitere Buchempfehlungen...

ImageRund eine halbe Millionen Nachbarschaftsstreitigkeiten werden jährlich vor deutschen Gerichten und Schiedsstellen ausgetragen. Nichts, so scheint es, regt den Deutschen so auf wie sein Nachbar. Ob Maschendrahtzaun, ohrenbetäubender Partylärm oder überhängende Äste - der Streit mit Müllers, Mayers oder Schulzes von nebenan gehört zum Alltag. Doch was dürfen Nachbarn eigentlich und wo gehen sie zu weit? Was regeln Wohnungseigentumsgesetz oder Hausordnung? Und wie setzt man seine Rechte gegenüber nervigen Nachbarn durch? Diese und viele andere Fragen beantworten Matthias Nick und
Wolfgang Jüngst in ihrem Buch „Wenn der Nachbar nervt“. Kompakt und übersichtlich arbeiten die Autoren die häufigsten Konfliktthemen auf: Lärm, Gartennutzung und –bepflanzung, Grillen, bauliche Veränderungen, Kinder und die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Wichtige Gerichtsurteile am Ende eines jeden Kapitels verraten, wie die Gerichte Nachbarschaftsstreitigkeiten beurteilen. Der Ratgeber bietet viele wichtige Tipps und Hinweise zum Umgang mit Nachbarschaftskonflikten, zeigt aber auch die Risiken von gerichtlichen Auseinandersetzungen auf - denn gerade im Nachbarrecht gilt: drei Richter, vier Meinungen. Erschienen im Linde Verlag für 9,90 Euro (ISBN: 978-3-7093-0174-6).

ImageMillionen Fernsehzuschauer vertrauen den Hinweisen der ARD-Ratgeber. Zu Recht, denn gut recherchierte und zuverlässige Informationen sind für Verbraucher heute wertvoller denn je. Auch die Bücher behandeln kompetent und praxisnah das Thema Recht im Alltag. Streitigkeiten mit Nachbarn kosten Nerven, Zeit und Geld. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ zeigt auf, welche Beeinträchtigungen Sie hinnehmen müssen, wogegen Sie sich wehren können und wie Sie dabei vorgehen sollten. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird erläutert, wie sich Streitigkeiten beilegen lassen. Die Publikation erscheint im Rahmen der Verlagsgemeinschaft von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale NRW für 9,90 Euro (ISBN: 978-3-9381-7483-8).


ImageWelchen Abstand müssen Bäume, Hecken und Sträucher zur Grundstücksgrenze haben? Was tun, wenn der Nachbarhund ständig bellt? Wie oft und wie lange darf gegrillt und gefeiert werden? Wie viel Lärm muss ich vom Nachbarn ertragen? Was dürfen Kinder und was nicht? Wo finde ich rechtlichen Beistand? Diese Fragen und viele andere können nur zu leicht zu nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit Nachbarn und Behörden führen. Dabei genügt ein Blick in das Buch „Recht in Garten & Nachbarschaft“, und mit Hilfe der aktuellen Urteile, kann man erkennen, was erlaubt ist und was nicht. Die Neuausgabe des Buches ist um 40 Seiten erweitert und hat noch mehr aktuelle Fallbeispiele, die zeigen, was anderen passiert ist und wie man sein Recht durchsetzt. Dabei ist den beiden Autoren Andrea und Robert Schweizer gelungen, das „trockene“ Thema Recht mit vielen Beispielen aus der Praxis so interessant darzustellen, dass das Buch beinahe spannend zu lesen ist. Erschienen im KOSMOS Verlag für 9,95 Euro (ISBN: 978-3-4401-1072-0).

Foto 1: claudilie, Foto 2: Karin Wuelfing - beide Pixelio, Foto 3: "Quickfinder Gartenpraxis"