+++ Familien-Welt Community: Mitgliederzahl * VIPs online * Freunde online * Neue Mitglieder +++


Home
Eltern & Kids
Gewinnen
Mahlzeit
Unterhaltung
Gesundheit
Reise
Freizeit

Podcast

Bildergalerie

Community

Newsletter
Flohmarkt
Impressum


Partnerseiten


 
Familien-Welt Login
Benutzername

Passwort

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?
Noch kein Account?
Hier erstellen

Anzeige:




 Home arrow Eltern & Kids arrow Neue Aufgaben für Großeltern?

Neue Aufgaben für Großeltern?

PDF Drucken E-Mail

ImageNach den Plänen Ursula von der Leyens sollen demnächst auch Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen eine berufliche Auszeit nehmen können, um sich in dieser Zeit den Enkelkindern zu widmen.

Geregelt werden soll dies durch eine Änderung  in den Härtefallregelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Gedacht ist dabei an Eltern von Minderjährigen mit Kind, die noch in der Ausbildung sind oder gerade ihre Prüfungen machten. Ein extra „Großelterngeld“ für diese Zeit ist nicht geplant, weil ja schon die Eltern des Kindes Zuschüsse vom Staat bekommen.

Dies bemängelt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.: "Wir begrüßen, dass zukünftig auch Großeltern von Teenager-Eltern Elternzeit nehmen und damit ihren Kindern den Abschluss ihrer Schulausbildung ermöglichen können. Familie ist heute vielfältig. Nicht mehr nur Vater und Mutter, sondern auch Großeltern - und idealerweise weitere Anverwandte oder enge Freunde - übernehmen vielfach Verantwortung für ein Kind. Dies trägt erheblich zur Entlastung gerade sehr junger Eltern bei.
Konsequenterweise muss die berufliche Auszeit allerdings auch mit einem Anspruch auf Elterngeld gekoppelt sein, wenn ein Großelternteil tatsächlich überwiegend die Betreuung des Enkelkindes übernimmt. Ansonsten kann sich wieder nur eine absolute Minderheit eine unbezahlte berufliche Auszeit leisten.
 
Zudem muss endlich eine angemessene Regelung für Eltern getroffen werden, die nach der Geburt des Kindes parallel ihre Arbeitszeit reduzieren und Elterngeld beziehen. Steigt ein Partner oder beide Partner hintereinander ganz aus dem Beruf aus, gibt es in jedem Monat den vollen Einkommensersatz von 67 Prozent des Gehalts. Teilen sich jedoch Eltern die Familien- und Erwerbsarbeit genau zur Hälfte, haben sie nur einen Leistungsanspruch von sieben statt vierzehn Monaten. Diese massive Benachteiligung partnerschaftlicher Erziehungs- und Arbeitsmodelle muss schnellstmöglich beseitigt werden."
 
Die geplante "Großeltern-Zeit" könnten übrigens rund 6163 Familien in Anspruch nehmen - so viele Neugeborene in Deutschland hatten im Jahre 2006 eine Mutter, die unter 18 Jahre alt war.

Foto: Steffi Pelz, Pixelio